Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Medizinische Hilfsmittel

Die BAHN-BKK plant einen Rahmenvertrag für medizinische Hilfsmittellieferungen und damit verbundene Dienstleistungen ohne garantierte Versorgungsmenge. — Auftraggeber: BAHN-BKK

Die BAHN-BKK beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung medizinischer Hilfsmittel sowie die dafür notwendigen Dienstleistungen nach § 127 SGB V abzuschließen. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen. Leistungserbringer können der aktualisierten Anlage 20 des Vertrages beitreten, die auf der BAHN-BKK-Homepage und im MIP-Hilfsmittel-Management-Portal einsehbar ist. Die Umsetzung erfolgt ab dem 1. August 2026.

Eckdaten

Vergabestelle
BAHN-BKK
Leistungsort
DEU
Veröffentlicht
2026-08-27
CPV-Codes
33196000

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