Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gemäß Art. 5 Abs. 1 VO/1370 Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB an einen Inhouse-Betreiber
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge plant die Inhouse-Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr für sein Gebiet. — Auftraggeber: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Vergabestelle
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge