Deutschland – Rechnungslegung und -prüfung – Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vergibt eine Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle in Hessen und Nordrhein-Westfalen. — Auftraggeber: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Frist: 2026-06-30
- Vergabestelle
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Angebotsfrist
- 2026-06-30