Deutschland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Abschluss einer Vereinbarung über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Dekubitus-Therapie und Statischen Positionierungshilfen (PG 11) nach § 127 Abs. 2 SGB V
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen plant den Abschluss einer Vereinbarung zur Versorgung mit Hilfsmitteln für Dekubitus-Therapie und statischen Positionierungshilfen nach § 127 Abs. 2 SGB V. — Auftraggeber: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Vergabestelle
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Rechtsgrundlage
- LocalLegalBasis