Information nach § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages – hier: Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers in Rechlin

Amt Röbel-Müritz vergab: Grundhafte Erneuerung des Oberbaus des Schiffsanlegers in Rechlin — Auftraggeber: Amt Röbel-Müritz

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