Qualitätsvertrag nach § 110a SGB V im Leistungsbereich Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
Die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen vergibt Qualitätsverträge für die Respiratorentwöhnung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten an spezialisierte Krankenhäuser. — Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Frist: 2028-07-31
- Vergabestelle
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Angebotsfrist
- 2028-07-31
- Rechtsgrundlage
- VgV · Offenes Verfahren