Vereinbarung nach § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab
Vereinbarung nach § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab. Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab abzuschließen. Diese
- Vergabestelle
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Rechtsgrundlage
- VgV · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb