Vereinbarung nach § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab

Vereinbarung nach § 130c Abs.1 SGB V für das Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab. Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Vereinbarung gemäß § 130c SGB V zu dem Arzneimittel Cosentyx mit dem Wirkstoff Secukinumab abzuschließen. Diese

Vergabestelle
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsgrundlage
VgV · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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