Rechnungsbearbeitung Stromkosten bei Hilfsmittelversorgung
AOK PLUS vergibt die Prüfung und Bearbeitung von Stromkostenabrechnungen bei der Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V. — Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Vergabestelle
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Rechtsgrundlage
- VgV · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb