Rechnungsbearbeitung Stromkosten bei Hilfsmittelversorgung

AOK PLUS vergibt die Prüfung und Bearbeitung von Stromkostenabrechnungen bei der Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V. — Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Vergabestelle
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsgrundlage
VgV · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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