Verbandmittel
Die AOK Sachsen - Anhalt schreibt die Versorgung mit Verbandmitteln für ihre Versicherten im Rahmen eines Vertrags nach § 31 SGB V aus. — Auftraggeber: AOK Sachsen - Anhalt · Frist: 2029-07-31
Die AOK Sachsen - Anhalt veröffentlicht eine Bekanntmachung zum Abschluss eines Vertrages zur Versorgung mit Verbandmitteln für ihre Versicherten. Der Vertrag beginnt frühestens am 01.09.2025 und läuft maximal 48 Monate bis zum 31.08.2029. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen anfordern und nach Erfüllung der Voraussetzungen einen Vertrag abschließen. Die Abgabe der Unterlagen muss bis zum 31.07.2029 erfolgen.
Eckdaten
- Vergabestelle
- AOK Sachsen - Anhalt
- Angebotsfrist
- 2029-07-31
- Veröffentlicht
- 2026-05-19
- Rechtsgrundlage / Verfahren
- VgV · Offenes Verfahren
- CPV-Codes
- 33141110-4
- Vergabeplattform
- dtvp
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