Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse vergibt nicht-exklusive Liefervereinbarungen für Verbandmittel einschließlich PEG-Verbandsets nach § 31 Abs. 1a SGB V. — Auftraggeber: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Frist: 2026-10-05

Vergabestelle
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Angebotsfrist
2026-10-05
Rechtsgrundlage
VgV · Offenes Verfahren

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