Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarungen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse vergibt nicht-exklusive Liefervereinbarungen für Verbandmittel einschließlich PEG-Verbandsets nach § 31 Abs. 1a SGB V. — Auftraggeber: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Frist: 2026-10-05
- Vergabestelle
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
- Angebotsfrist
- 2026-10-05
- Rechtsgrundlage
- VgV · Offenes Verfahren