Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vergibt eine Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. — Auftraggeber: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht · Frist: 2026-06-30

Vergabestelle
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Angebotsfrist
2026-06-30
Rechtsgrundlage
VgV · Offenes Verfahren

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