Vorläufige Entscheidung und endgültige Festsetzung von Leistungsansprüchen im SGB II
Das Jobcenter Leipzig plant die Vergabe von Dienstleistungen zur Feststellung und Festsetzung von Leistungsansprüchen im SGB II. — Auftraggeber: Jobcenter Leipzig · Frist: 2026-09-07
Das Jobcenter Leipzig beabsichtigt, Dienstleistungen zur vorläufigen Entscheidung und endgültigen Festsetzung von Leistungsansprüchen nach dem SGB II zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld II im Zuständigkeitsbereich Leipzig (Sachsen). Eine konkrete Frist für die Angebotsabgabe ist für den 07.09.2026 vorgesehen.
Eckdaten
- Vergabestelle
- Jobcenter Leipzig
- Leistungsort
- 04159 Leipzig Sachsen
- Angebotsfrist
- 2026-09-07
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